Notfallprozess
Zu den Aufgaben des ÄLRD zählt die Überwachung der Zusammenarbeit der Prozesspartner im prähospitalen Notfallprozess.
Der prähospitale Notfallprozess wird aus Patientensicht betrachtet. Er beginnt mit dem Symptombeginn beim Notfallpatienten, setzt sich fort im Absetzen des Notrufs, in der Alarmierung, Disponierung und Anfahrt der entsprechenden Rettungsmittel, der notfallmedizinischen Versorgung, dem Transport und endet mit den ersten 30 Minuten nach der Übergabe des Patienten im Zielkrankenhaus.
Prozesspartner sind alle Organisationen, die am prähospitalen Notfallprozess beteiligt sind: Leitstelle, Rettungsdienst und Notaufnahme. Darüber hinaus sind zuständige Behörden, Sozialversicherungsträger, Ärztekammer und Fachgesellschaften zu integrieren.