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ABGESAGT

Freitag, 24. April 2020
09:30 – 11:00 Gesetzliche und strategische Weiterentwicklung im Rettungsdienst
Das EuGH Urteil: Änderungen zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Europa
Günther Pinkenburg, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Vergaberecht, München
Im Vortrag wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die sogenannte „Bereichsausnahme Rettungsdienst“ der Richtlinie 2014/24/EU („Allgemeine Vergaberichtlinie“) und Richtlinie 2014/23/EU („Konzessionsrichtlinie“) aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des Oberlandesgerichts Düsseldorf dargestellt. Neben den grundsätzlichen Aussagen des EuGH zur Bereichsausnahme werden auch die Auswirkungen auf die Praxis in Deutschland beleuchtet.
Aktueller Stand Novellierung Sanitätergesetz
Mag. Dr. iur. Maximilian Burkowski, Jurist, Lehr- und Notfallsanitäter, Linz
Das Sanitätergesetz (SanG), welches mit 1. Juli 2002 in Kraft trat, wurde zwar bereits mehrfach geringfügig angepasst, allerdings noch nicht umfassend novelliert bzw. an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Bereits 2018 wurde vom zuständigen Ministerium eine "Arbeitsgruppe Evaluierung des Sanitätergesetzes“ initiiert, welche auch 2020 fortgeführt wird. Dieser Vortrag informiert über aktuelle Vorschläge und Ideen zur Evaluierung und Novellierung des Sanitätergesetzes.
Grenzüberschreitender Rettungsdienst – ein (Alb)traum?
Mag. Dr. Wilfried Unterlechner, Geschäftsführer der Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH
In Zeiten der europäischen Grundfreiheiten, von Schengen und von klaren politischen Absichtserklärungen, sollten die Regelungen von Notfalleinsätzen nicht an Binnengrenzen halt machen. Deshalb gilt es, die tatsächliche Durchführung im Lichte von gesetzlichen oder staatsvertraglichen Regelungen zu betrachten, die der Realität fast in allen Bereichen deutlich nachhinken. Ohne rechtliche Absicherung wird die gewünschte Hilfeleistung in Notfällen im Nachbarland zum Risiko für Auftraggeber, Rettungsdienst-Organisationen und letztlich auch für die Sanitäter/innen. Um die hehren Absichten nicht an juristischen Grenzen zunichte zu machen, bedarf es einer raschen und klaren Umsetzung durch staatsvertragliche Regelungen.
11:30 – 13:00 Juristische Grundlagen in der rettungsdienstlichen Anwendung
Der Sanitäter im Schadensfall – Haftungsfragen im Rettungsdienst
Dr. iur. Norbert Hofer, Richter des Landesgerichtes, Innsbruck
Belassung, Patientenverfügung und Revers
Mag. Sebastian Strobl, Rechtsanwalt, Innsbruck
Should I stay or should I go? – Belassungsentscheidung und Transportverweigerung: Zwei häufige aber heikle Situationen für den Rettungsdienst mit Haftungspotential. Der Referent differenziert zwischen der Transportverweigerung des Patienten und der Belassungsentscheidung des Sanitäters, vermittelt die dazu ergangene Rechtsprechung, erläutert die Mindestvorgaben an die Entscheidung und gibt Tipps zur möglichen Verhaltensweise.
Das Erwachsenenschutzrecht aus der Sicht der Betroffenen
Dr. iur. Christian J. Winder, MBL, Rechtsanwalt in Innsbruck
Betroffene Personen, die mit ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind und Unterstützung benötigen, werden im Rahmen des Erwachsenenschutzrechtes unterstützt – das kann im Notfall jedoch der Rettungsdienst nicht erkennen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit auf der einen und den Bedürfnissen des Betroffenen auf der andren Seite soll aufgezeigt werden.
14:30 – 16:00 Gesetze und Regeln in Grenzsituationen
Psychisch kranke Menschen - polizeiliches Handeln
Mag. Marius Meisinger
Der Polizeidienst ist tagtäglich durch verschiedenste Facetten menschlichen Daseins geprägt. Ein Bereich ist der Umgang mit Personen die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden. Durch den Vortrag werden, neben der Darstellung des operativen Ablaufs derartiger Amtshandlungen auch die rechtlichen Grundlagen für das Einschreiten der Exekutive erläutert.
Gerichtsmedizinische Aspekte, Rechte und Pflichten
ao. Univ. Prof. Dr.med. Walter Rabl, MME, Institut für Gerichtliche Medizin, Medizinische Universität Innsbruck
Sanitäter und Sanitäterinnen sind mit die ersten Personen, die bei unklaren Verletzungen und/oder Todesfällen vor Ort im Einsatz sind. Daraus ergeben sich forensische Fragestellungen (Todesfeststellung, Todeszeitschätzung, Klärung der Todesart, Spurensicherung, Obduktionsrecht, Schweigepflicht, Anzeigepflicht, ...), die für die weitere Fallbearbeitung von entscheidender Bedeutung sein können. In Anlehnung an das Ärztegesetz wurden Schweige- und Anzeigepflicht auch im Sanitätergesetz neu geregelt. Anhand von Fallbeispielen werden sich daraus ergebende Problemstellungen im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin beleuchtet.
Juristisch korrekter Umgang mit besonderen Patientengruppen
Dr. Joachim Jochum, MBL, Rechtsanwalt, Lehr- und Notfallsanitäter, ÖRK Funktionär
Eine der größten Herausforderungen für Rettungsdienstmitarbeiter ist es, mit Patienten, die nicht geschäftsfähig sind, korrekt umzugehen und diese zu versorgen. Es geht dabei weniger um die medizinischen Maßnahmen, als vor allem um die Kenntnis der rechtlichen Lage. Salopp gesagt: Was ist zu tun, wenn der Patient nicht mitspielt, jedoch selbst nicht (mehr) entscheiden kann, was gut für ihn ist? Für die Mitarbeiter ergibt sich ein juristisch komplexes Spannungsverhältnis zwischen Verpflichtung zur Hilfeleistung und Beachtung des Patientenwillens.
16:30 – 18:00 Gegenseitige Einflussnahme von Datenmanagement, Regeln und Gesetzen
Qualitätsoptimierung durch rettungsdienstliches Datenmanagement im Spannungsfeld von Medizin und Juristerei?
Univ. Prof. Dr. Michael Baubin, MSc, FERC, QM-Beauftragter ÄLRD-Team, Bereichsoberarzt Notfallmedizin, Tirol Kliniken
Nach einer Vorstellung der Kennzahlen-Ergebnisse aus den NEF Tirol Benchmarkberichten 2018 und den daraus abgeleiteten und kommunizierten Rankings soll in einer interaktiv - interprofessionellen Diskussion auf die aktuelle Rechtssítuation zum Management notfallmedizinischer Daten eingegangen werden.
Bedarfsplanung im Rettungsdienst – optimierte Allokation von Rettungsmitteln
Dr. Stephan Prückner, Notarzt, Leiter des Instituts für Notfallmedizin (INM), München
Was kann, darf, soll der Notfallsanitäter in Bayern?
Dr. Michael Bayeff-Filloff, Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst, Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, München
In Deutschland regelt das Bundesgesetz (NotSanG) die Ausbildung der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. Die Umsetzung im Rettungsdienst ist Sache der Länder. Der Vortrag stellt die Empfehlungen und Vorgaben der ÄLRD in Bayern zur Umsetzung des NotSanG vor.